Das eigene Geld

Frau Liedtke, fast 80 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung und hat einige Eigenheiten oder auch Marotten. Zum Beispiel sammelt sie seit 30 Jahren alte Kleider für wohltätige Zwecke und stapelt sie in ihrer Wohnung. Aber dass man ihr nun eine Gebrechlichkeitspflegschaft aufgezwungen hat und man ihr Geld auf ein für sie unzugängliches Konto eingezahlt hat, sie also entmündigen wollte, können sie und ihr Anwalt Dr. Arnold nicht akzeptieren.
Frau Plaumann will sich scheiden lassen. Nur hat die Sache einen Haken: Zu dem gemeinsamen Vermögen, von dem ihr die Hälfte gehören soll, gehörten auch mehrere 100.000 DM, die aus einer Steuerhinterziehung stammen und die ihr Mann über Jahre gut angelegt hat. Rechtsanwalt Liebling steht da vor der Frage, ob es nicht standeswidrig sei, Frau Plaumann zu ihrem Recht zu verhelfen.